Das Revier

Das Revier der Jagdgenossenschaft Buchholz b. Niemegk ist begrenzt durch die Ortsteilgrenze von Buchholz bei Niemegk und hat eine Gesamtfläche von 705 ha. Buchholz ist ein Ortsteil der Gemeinde Rabenstein/Fläming und mit dieser dem Amt Niemegk im Landkreis Potsdam-Mittelmark angehörig. Es ist Teil des Naturparks Hoher Fläming und des Landschaftsschutzgebietes Hoher Fläming - Belziger Landschaftswiesen.  

Flächen

Gesamtfläche 705 ha
davon
befriedete Bezirke
Wald (überwiegend Kiefer, teilweise Mischwald)
Acker, Weiden und sonstige Flächen

15,0 ha
312,0 ha
377,5 ha

Vorkommende Wildarten:

Damwild, Rehwild, Schwarzwild. Rotwild wurde letztmals in den Streckenmeldungen 21/22 erwähnt.

Laut Streckenmeldungen der Jahre 21 bis 23 ist außerdem folgendes Wild beobachtet worden: Feldhase, Steinmarder, Baummarder, Wolf, Biber, Fuchs, Dachs, Waschbär, Marderhund, Rotmilan, Seeadler, Sperber, Wachtel, Nebelkrähe, Kolkrabe, Saatkrähe, Eichelhäher, Elster, Türkentaube und Stockente.

Jagdliche Einrichtungen:

Die bisherigen Pächter haben das Revier reichlich mit jagdlichen Einrichtungen ausgestattet. Die jagdlichen Einrichtungen sollen übernommen werden.

Damit sich Interessenten schon ein annäherndes Bild über Art und Umfang vorhandener jagdlichen Einrichtungen machen können, stellt die Jagdgenossenschaft hier die Ergebnisse einer eigenen unverbindlichen Bestandsaufnahme bereit.

Anzahl Ansitzeinrichtungen:

Bauart
Anzahl
davon
stationär
davon
mobil
Kanzeln, geschlossen533320
Kanzeln, offen862
Leitern, überdacht1111
Leitern, ohne Dach1385
Schirme55
Total906327
Es kann davon ausgegangen werden, dass in dieser Bestandsaufnahme einzelne Einrichtungen nicht berücksichtigt sind. Die Zuordnung der Einrichtungen erfolgte durch jagdliche Laien – Fehler sind insofern möglich. Beachten Sie die Photostrecke. Stand von 09. Mai 2024

Standorte der Einrichtungen:

Standorte der hier dokumentierten jagdlichen Einrichtungen.

Photodokumentation zu den Einrichtungen:

Zu jeder Ansitzeinrichtung ist hier ein Photobeitrag gepostet. Die Einrichtungen sind jeweils zwei Kategorien zugeordnet:
1. Bauart (Kanzeln, Leitern, Schirme)
2. stationär/mobil/farbar

Leitern werden als mobil aufgeführt, wenn diese vom Eigentümer so gekennzeichnet sind. Mobile Einrichtungen haben im Gegensatz zu den fahrbaren keine Räder.